KOSTENERSTATTUNG

Privatversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten in der Regel die osteopathische Behandlung ganz oder teilweise, abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag.

 

Durch meine umfangreiche osteopathische Ausbildung, meine Heilpraktikererlaubnis und meiner Mitgliedschaft im Osteopathieverband, bin ich von vielen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt, so dass auch diese einen Teil der Behandlungskosten erstatten, selbst ohne ärztliche Verordnung, wie beispielsweise die IKK classic. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung, wie diese verfährt.

 

Sollte ich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse noch nicht als erstattungsfähig aufgeführt sein, so bedarf dies meist nur der Übermittlung meiner Qualifikationsnachweise, welcher ich gerne nachkomme.

 

Grundvoraussetzung für eine Erstattung osteopathischer Behandlungen ist, dass Ihr Versicherungspaket diese beinhaltet und nicht ausschließt.

"Der Preis ist, was man bezahlt. Der Wert ist, was man erhält."

 

-Warren Buffet